Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrecht der Aktionäre beschlossen.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 zu einer Gläubigerversammlung eingeladen werden, in der die Verpflichtung zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote im Konzern gestrichen wird. Damit entfällt auch das entsprechende etwaige Sonderkündigungsrecht. Aufgrund COVID-19-bedingter Projektabwertungen im Vergleich zu den bisherigen gutachterlich bestätigten Verkehrswerten, insbesondere bei Gewerbeimmobilien (am stärksten bei Hotelentwicklungen), kann tendenziell die Eigenkapitalquote im Konzern nicht unerheblich sinken. Damit die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Eigenkapitalquote im Konzern erhält, soll die Anforderung an die Eigenkapitalquote im Konzern bei allen ausstehenden Anleihen entfallen. Bei den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 besteht bisher die Regelung, dass bei Nichterreichen einer 20%igen Eigenkapitalquote ein Sonderkündigungsrecht besteht. Bei der Anleihe 2020/2025 beträgt die Anforderung an die Eigenkapitalquote 15%.