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Keine UVP-Pflicht für mögliche Seilbahn auf Wiener Kahlenberg

Feststellungsverfahren abgeschlossen - Weitere Verfahren noch ausständig
Patrick Baldia
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© ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH | Ob das eingereichte Seilbahn-Projekt auf den Wiener Kahlenberg tatsächlich realisiert werden darf, hängt nun von vielen unterschiedlichen Genehmigungsverfahren ab

Das Projekt einer möglichen Seilbahn auf den Kahlenberg muss keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Das berichtete die für Umweltschutz zuständige Magistratsabteilung (MA 22) der Stadt Wien am Mittwoch in einer Aussendung. Das dafür maßgebliche Verfahren werde demnächst mit einem Feststellungsbescheid abgeschlossen, hieß es in der Aussendung. Konkret stehe der Beschluss auf der Tagesordnung der Wiener Landesregierung am 14. Mai.

Ob das eingereichte Projekt jedoch tatsächlich realisiert werden darf, hängt nun von vielen unterschiedlichen Genehmigungsverfahren ab - wie Forstrecht, Eisenbahnrecht, Wasserrecht oder Naturschutzrecht. "Insgesamt handelt es sich nun um eine behördliche Entscheidung in Bindung an die geltende Rechtslage - und nicht um eine Entscheidung in der Sache an sich", erklärte die Stadt Wien dazu. Mit einem UVP-Feststellungsbescheid werde lediglich eine Aussage über die Behördenzuständigkeit getroffen und nicht darüber, ob die Seilbahn realisiert werden darf oder nicht, wurde betont. Die Antwort auf die Frage eines möglichen Baus hänge vom Ergebnis der ausständigen Genehmigungsverfahren ab.

Die MA 22 erklärte, dass der strittige 2023 neu geschaffene Seilbahntatbestand im UVP-Gesetz auf Grund einer Übergangsbestimmung nicht anwendbar gewesen sei. Im Hinblick auf die Errichtung von öffentlich zugänglichen Parkplätzen oder Parkgaragen habe die Prüfung ergeben, dass "infolge Kumulierung mit anderen öffentlichen KFZ-Stellplätzen im räumlichen Umfeld" der relevante Schwellenwert nicht erreicht worden sei. "Bei den übrigen in Betracht kommenden Tatbeständen wurden die relevanten Schwellenwerte nicht erreicht bzw. kamen diese gar nicht zur Anwendung", hieß es weiter.

Entsprechende APA-Anfragen an Projektentwickler Hannes Dejaco von der "Genial Tourismus- und. Projektentwicklung GmbH", an die Bürgerinitiative "Schützt den Wienerwald - Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg" sowie an die Rechtsvertretung der Projektgegner waren am frühen Nachmittag noch offen. (apa)