Warum ein Modell in Österreich umgesetzt wird, welches bereits in Deutschland nicht wie gewünscht funktioniert und für die Mieter oftmals nachteilig ist, ist mir ein Rätsel. Das Bestellerprinzip schafft keinen zusätzlichen Wohnraum, Wohnen wird durch das Bestellerprinzip für Mieter nicht billiger, es wird deutlich weniger sichtbares Angebot am Markt geben, und die Markttransparenz wird nicht mehr in gewohnter Form gegeben sein, das heißt, die Auswahlmöglichkeit und die Vergleichbarkeit für die Mietinteressenten wird leiden/fehlen. Auch viele Leistungen für Mieter in der jetzigen Form wird es oftmals nicht mehr geben, Mieter müssen mit mehr Aufwand und mit Mehrkosten rechnen – Stichwort Rechtssicherheit, Dokumentenbeschaffung, Dokumentationen usw.
Der vorgestellte Entwurf ist auch nicht praxistauglich, er wird bei Mietern bei der Suche für viel Unklarheit und Unsicherheit sorgen. Welche Leistungen dürfen von einem Makler erwartet werden? Wann wird für mich als Mieter ein Honorar für den Makler fällig? Ist mit der Neuregelung der Makler als Doppelmakler tätig oder nur als Makler für den Vermieter? Ist der Mietpreis marktgerecht? Etc. Das Bestellerprinzip ist auch nur bedingt treffsicher. Damit werden alle Mieter von Luxuswohnungen bzw. von Ferien-, Freizeitdomizilen und Zweitwohnsitzen entlastet und das spürbar – das ist vermutlich nicht das Ziel der Politik. Jene Zielgruppen, bei denen eine Entlastung dringend notwendig wäre, betrifft das Bestellerprinzip so gut wie gar nicht. Einkommensschwächere Personen bzw. Haushalte sind in erster Linie Mieter von Gemeinde-, Genossenschafts- oder Sozialwohnungen. Diese werden nicht über Makler vermittelt, ebenso wie Wohnungen, Zimmer bzw. Betten in Studentenheimen. Damit haben tausende Wohnungssuchende, die es dringend notwendig haben, keinen Cent Ersparnis. Das ist leider Fakt und stimmt nachdenklich.
Den vorgestellten Entwurf zum Bestellerprinzip lehne ich nicht aus Prinzip ab, unterm Strich kann ich aufgrund meiner über 25-jährigen Erfahrung in der Immobilienbranche im deutschsprachigen Raum aber sagen, dass für Mieter im Entwurf zum Bestellerprinzip am Ende des Tages keinerlei Mehrwert erkennbar ist. Sinnvolle Veränderungen zum Wohle der Mieter werden von uns unterstützt und das zu 100 Prozent. Es gibt auch einen positiven Aspekt im Entwurf, der soll natürlich nicht unerwähnt bleiben: Die schriftliche Dokumentation einer Beauftragung eines Maklers ist ein Schritt in die richtige Richtung und sehr begrüßenswert.
Bernhard Reikersdorfer ist Managing Director von RE/MAX Austria, der bekanntesten Immobilienmarke bzw. des größten Immobilien-Experten-Netzwerk in Österreich.