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Lobautunnel - Gutachten sieht Mängel bei Strategischer Umweltprüfung

"Virus": Projekte S1, S8 und S34 betroffen - Keine Genehmigungen mehr bei ausständigen Verfahren
Patrick Baldia
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© APA/HANS KLAUS TECHT | Übersichtsaufnahme des Gebiets der Trassenführung des 2021 gestoppten Projekts Wiener Lobautunnel

Die Umweltorganisation "Virus" hat am Montag ein Rechtsgutachten präsentiert, das auf EU-rechtliche Missstände bei den Projekten S1-Lobauautobahn mit dem Lobautunnel, S8 Marchfeld-Schnellstraße sowie S34 Traisental-Schnellstraße hinweist. Im Zentrum der von der Universität Innsbruck getätigten Überprüfung stehen dabei Mängel bei der Strategischen Umweltprüfung (SPU), wie der Gutachter Thomas Müller bei einer Pressekonferenz in Wien sagte.

Kernaussage des Gutachtens ist, dass Pläne und Programme, die unionsrechtswidrig keiner SUP unterzogen wurden, auszusetzen oder aufzuheben sind. Es dürften auf Grundlage eines derart unionsrechtswidrigen Plans zufolge auch keine Genehmigung dafür erteilt werden.

Genau dies sieht Müller bei den untersuchten Projekten als gegeben. Im Fall der S1 Schwechat-Süßenbrunn hält das Gutachten fest, dass es bei seiner Aufnahme 2002 zwar nicht von der SUP-Pflicht erfasst war. Dies gelte aber nicht für die 2006 und 2011 erfolgten Änderungen, "für die zumindest ein Screening durchzuführen gewesen wäre". "Es ist daher davon auszugehen, dass in diesem Fall der Plan oder das Programm auszusetzen gewesen wäre", so Müller. Auch bei der S8 und der S34 ortete das Gutachten Mängel in den Prozessen.

"Für uns bedeutet das hinsichtlich der Verfahrensebene, dass in den laufenden oder ausständigen Verfahren keine Genehmigungen erteilt werden dürfen", sagte Wolfgang Rehm von "Virus". Dies betreffe vor allem die S1. "Bei der S8 ist aktuell ohnehin nur eine Abweisung denkmöglich, bei der S34 ist die wahrscheinlich erforderliche Änderungsgenehmigung ausgeschlossen", so Rehm.

Dass Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) die Projekte nach einem "Klimacheck" abgedreht hat, sieht "Virus" demnach auch als positiv. "Die viel kritisierte Vorgangsweise der Bundesministerin Gewessler erweist sich als durch EU-Recht geboten und alle, die auf einen radikalen Kurswechsel einer anderen Regierung gehofft haben, müssen zur Kenntnis nehmen, dass ein Verkehrsminister der diese Wünsche erfüllt, sich ins Unrecht setzen würde," so Rehm. (apa)