Die Hauptversammlung soll zeitnah nach dem Ende der Annahmefrist des von der IMMOFINANZ AG angekündigten Übernahmeangebots stattfinden, damit die Aktionäre in Kenntnis des Ausgangs des Übernahmeangebots eine fundierte Entscheidung über den von der IMMOFINANZ AG in Aussicht gestellten Antrag zur Änderung der Satzung in § 13 (3) ("Höchststimmrecht") treffen können.
Die IMMOFINANZ AG hat in einer Mitteilung von 25.03.2021 angekündigt, dass das Angebot und die Angebotsunterlagen nach Freigabe (Nichtuntersagung) durch die Übernahmekommission voraussichtlich am oder um den 15.04.2021 veröffentlicht werden.